| "Für den Winter gerüstet" - Fuhrpark für den Winterdienst |
Die Schwabhauser Gemeindearbeiter garantieren auch in diesem Winter einen geregelten Winter- und Schneeräumdienst. Mit vier Fahrzeugen ist der Bauhof im Einsatz. Jedoch ist diese Arbeit gerade in Siedlungsstraßen oft mit großen Schwierigkeiten verbunden. Um einen möglichst reibungslosen Winterdienst zu gewährleisten sollen alle Fahrzeughalter, die Garagen und Stellplätze auf den Grundstücken dementsprechend zu nutzen. Damit kann eine Entlastung der Straßen erreicht werden. Denn für den Winterdienst stellen diese parkenden Fahrzeuge immer wieder ein großes Problem dar. Aber auch die Grundstückseigentümer müssen mit dem räumen und streuen der Gehwege bzw. Gehbahnen vor ihren Grundstücken ihren Beitrag leisten. An Werktagen besteht die Räum- und Streupflicht ab 6 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr bis jeweils 20 Uhr. Dabei soll der geräumte Schnee nicht auf Hydranten, Abflussrinnen oder auch Kanaleinlaufschächten abgelagert werden, da diese jederzeit frei zugänglich sein müssen. Nur bei besonderer Glättegefahr ist das Streuen von Tausalz zulässig ist, ansonsten soll Sand oder Splitt verwendet werden. |