|
Mobilfunk in der Gemeinde
Schwabhausen |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Vorstellung
des Messungsergebnisses hochfrequenter |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Der Gemeinderat Schwabhausen hat in seiner Sitzung am 09.04.2002 den Auftrag über Beratung/Information über HF-technische Erfordernisse und Möglichkeiten und Messungen an Messpunkten im Umgriff der Aussegnungshalle Schwabhausen an die Landesgewerbeanstalt Bayern in Nürnberg (LGA) vergeben. Die Messung wurde am 04.06.2002 durchgeführt; das Messungsgutachten ist am 21.08.2002 bei der Gemeinde eingegangen und wurde nun von Frau Dr. Ing. Hannah Heinrich von der LGA Bayern dem Gemeinderat vorgestellt Frau Dr. Heinrich stellte ihr Gutachten vor und erläuterte anhand von Folien die verschiedenen Antennentypen und Abstrahlrichtungen und erklärte hierzu die Entwicklung der Feldstärken, die Leistungsdichten sowie die Begriffe „gerichtete und gebündelte Abstrahlung“. Sie stellte fest, dass in Hauptstrahlrichtung der Anlage keine Wohnbebauung vorhanden ist. In Bezug auf den Messpunkt 5 stellte Frau Heinrich die Abweichung zu den anderen Messstellen dar. Im Bereich dieses Messpunktes liegen ihren Angaben zufolge die Messwerte bei einem Tausendstel der Grenzwerte; selbst die sog. Schweizer „Vorsorgewerte“ werden hier noch um ein Zigfaches unterschritten. Auf Anfrage erklärte Frau Heinrich, dass bei ihrem Gutachten sowohl die thermischen als auch die athermischen Effekte berücksichtigt sind. Die derzeit gültigen Grenzwerte nach der 26. BImSchV schließen nach aktuellem wissenschaftlichen Kenntnisstand eine gesundheitliche Gefährdung aus. Zusammenfassend stellte der Vorsitzende fest, dass es sich bei diesem Thema um eine hochkomplizierte Materie handelt. Obwohl eine 100-prozentige Sicherheit nicht bestehe kann festgestellt werden, dass die Werte der Schwabhausener Anlage bei der Gesamtimmission um bis zum 5000-fachen laut Gutachten unter den Grenzwerten liegen. Dabei muss noch berücksichtigt werden, dass die Messergebnisse auf das Höchstmaß hochgerechnet wurden. Nachdem es von Seiten der Gemeinde Schwabhausen beim Thema „Sicherheit“ keine Kompromisse gebe und die Gemeinde auch nicht leichtfertig mit diesem Thema umgeht, wird mit diesem Gutachten belegt, dass die Vorschriften eingehalten werden und die Gesundheit der Bürger und Nachbarn der Anlage nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt wurde.
Oktober 2002 |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
-Expertenrunde bescheinigt
der Gemeinde "vorbildliches Handeln" bei der |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Ein
"vorbildliches Handeln" im Sinne der Staatsregierung bestätigte
Ministerialrat Peter Weigl vom Bayerisches
Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen bei der
Expertenanhörung im Sitzungssaal des Schwabhauser Rathauses. Der Gemeinderat
hatte diese Expertendiskussion aufgrund der Errichtung der Sendeanlage am
alten Wasserturm beschlossen. September 2001 |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| -Errichtung einer Sendestation auf dem alten Wasserturm in Schwabhausen- | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Der Mobilfunkbetreiber T-D1 kam u. a. auf die Gemeinde zu, um zur besseren Versorgung des Gebietes Schwabhausen einen Antennenstandort aufzubauen. In anderen Kommunen hat die Vergangenheit gelehrt, dass oft bei privaten Vermietern in unmittelbarer Wohnbebauung Antennen errichtet wurden. Es war deshalb von der Gemeinde abzuklären, ob ein geeigneter Gemeindestandort nicht verträglicher angeboten werden kann. Der Standort am ehemaligen Wasserturm schien ein geeigneter Standort zu sein. Es wurde im Gemeinderat vorgetragen, dass es ein verträglicher Standort sei und einer Entscheidung aus privater Seite vorgebeugt wird, um in unmittelbarer Wohnbebauung keine Sendeanlage zu errichten. Am 7. November 2000 wurde im Gemeinderat einstimmig die Entscheidung getroffen, zur Errichtung einer Mobilfunkanlage am ehemaligen Wasserturm. Im Landesentwicklungsprogramm Bayern ist als Vorgabe für Gemeinden festgelegt, ein flächendeckendes Versorgungsnetz aufzubauen. Von der Weltgesundheitsorganisation wird die Angelegenheit als unbedenklich angesehen, sofern die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. In der Regel sind nur geringe Abstände notwendig. Bei der Schwabhauser Sendeanlage beträgt der Abstand zur nächsten Wohnbebauung (Bergstraße) rund 140 Meter. Eine Nachfrage beim Bayer. Umweltministerium hat ergeben, dass bei dieser Entfernung von 140 Metern zur nächsten Bebauung überhaupt keine Bedenken bestehen. Der Bayerische Gemeindetag hat der Gemeinde ferner bestätigt, das es richtig war, sich selbst um einen verträglichen Standort zu bemühen und damit eher Schaden für die Bürger abzuwenden. Die Gemeinde hat so gehandelt, wie es der Bayerische Gemeindetag empfohlen hat. Aufgrund der geäußerten Bedenken der Anwohner beschloß der Gemeinderat in der Sitzung am 26. Juni 2001 zum Thema Mobilfunk schnellstmöglich eine öffentlich Anhörung (sog. Expertenrunde) einzuberufen.
Die Sendeanlage auf der
Aussegnungshalle in Schwabhausen weist folgende Werte, ausgehend
Lageplan der Sendeanlage
Quelle: sämtliche Werte gem.
Computersimulation von t-mobile
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||