Bildungs- und Teilhabepaket

Allgemeine Beschreibung:

Das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Sozialgesetzbuch, das so genannte "Bildungs- und Teilhabepaket", wurde am 29.03.2011 verkündet. Demnach kommen für Kinder, die oder deren Eltern Leistungen nach dem SGB II, XII beziehen, Wohngeldempfänger oder Kinderzuschlagsberechtigte sind, folgende Leistungsansprüche in Betracht:

1. Eintägige und mehrtätige Fahrten von Kindertageseinrichtungen und Schulen

2. Persönlicher Schulbedarf

3. Schülerbeförderung

4. Lernförderung

5. Mittagsverpflegung in Kindertageseinrichtungen und Schulen

6. Beiträge für Kurse, Vereine und Freizeiten

Weitere Informationen sowie Antragsformulare für die Kostenübernahmen finden sie auf der Homepage des Landratsamtes Dachau unter: http://www.landratsamt-dachau.de