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Vermögen stiften
bedeutet Zukunft gestalten |
Liebe
Mitbürgerinnen und Mitbürger,
sehr geehrte Damen und Herren,
schon immer identifizieren sich die Bürgerinnen und Bürger sehr stark
mit ihrer Heimatgemeinde. Der Zusammenhalt in der Bevölkerung und das
ehrenamtliche Engagement haben seit jeher einen sehr hohen Stellenwert.
"Einen Vorteil im Leben hat, wer da anpackt wo die anderen erst
einmal reden!" Dieses Zitat trifft für das Bürgerinteresse in der
Gemeinde Schwabhausen an den Mitmenschen voll zu und es wird bei uns in
der Bevölkerung seit Jahrzehnten aktiv gelebt. Eine lebens- und
liebenswerte Gemeinde können wir auch in Zukunft nur gemeinsam
gestalten. Die Gemeinde Schwabhausen und die Sparkasse Dachau haben mit
ihren Zuwendungen von jeweils 50.000 Euro den finanziellen Grundstein
der Bürgerstiftung Schwabhausen gelegt. Die Bürgerstiftung kann
gezielt und nachhaltig gemeinnützige sowie soziale Projekte vor Ort
unterstützen.
Auch Sie können Stifterin oder Stifter werden, hierzu ist kein großes
Vermögen nötig. Setzen Sie den nächsten Stein und bauen auch Sie
aktiv mit an der Zukunft unserer schönen und inaktiven Gemeinde
Schwabhausen. Wer stiftet, denkt voraus. Wer stiftet, handelt
zukunftsorientiert für die nachfolgenden Generationen. Wer stiftet,
engagiert sich für "seine" Gemeinde und "seine"
Mitbürgerinnen und Mitbürger.
Gestalten Sie mit Ihrer Zustiftung die Zukunft der Gemeinde
Schwabhausen.
In herzlicher
Verbundenheit
Ihr

Josef Baumgartner
Erster Bürgermeister
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In der Heimat wirken
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Die „Bürgerstiftung
Schwabhausen“ ist u. a. auf folgenden Gebieten zum Wohle der Bevölkerung der Gemeinde
Schwabhausen tätig:
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Jugend-
und Altenhilfe
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Kultur,
Kunst, Denkmalpflege und Denkmalschutz
-
Bildung
und Ausbildung
-
Naturschutz
und Landschaftspflege
-
Wohlfahrtswesen
-
Rettung
aus Lebensgefahr und Feuerschutz
-
Sport
-
Heimatpflege
und Heimatkunde
-
Internationale
Gesinnung, Völkerverständigung und
Städtepartnerschaften
-
Mildtätigkeit
Über
die jährliche Verwendung der Erträge aus dem Stiftungskapital entscheidet der Stiftungsbeirat, der sich aus
der Bürgerschaft der Gemeinde Schwabhausen zusammensetzt. Alle Mitglieder des Stiftungsbeirats werden jeweils
für vier Jahre durch den Gemeinderat berufen. Anträge und Vorschläge kann jede/r Bürger/in einbringen.
Die zu unterstützenden Projekte werden von dem Stiftungsbeirat ausgewählt.
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Gute Gründe für die
Bürgerstiftung Schwabhausen
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- Ich kann dauerhaft Projekte in der
Gemeinde Schwabhausen zur Förderung des Gemeinwohls unterstützen.
- Ich kann mit einer Zustiftung ein
persönliches Zeichen setzen - für mich selbst, für meinen
Lebenspartner, für die Gemeinde Schwabhausen.
- Ich kann etwas von dem weitergeben,
was ich selbst im Leben erhalten habe und übernehme
gesellschaftliche Verantwortung.
- Ich kann meine Zuwendungen an die
Stiftung steuerlich geltend machen.
- Ich kann anonym oder öffentlich
stiften und damit etwas ewig Wirkendes schaffen.
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Zuwendungsmöglichkeiten
und steuerliche Vorteile
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| Spenden: Spenden
werden unmittelbar für die Zweckverwirklichung der Stiftung verwendet.
Bis zu 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte sind als Sonderausgaben
jährlich abzugsfähig.
Zustiftungen zu Lebzeiten: Ihre
Zustiftung erhöht das Stiftungsvermögen. Aus den Erträgen der
Vermögensanlage werden die Stiftungszwecke dauerhaft verfolgt. Der oben
beschriebene Sonderausgabenabzug steht Ihnen auch bei Zustiftungen
offen. Zusätzlich können Sie als Stifter/Stifterin weitere Beträge in
Höhe von 1 Mio. Euro (bei gemeinsam veranlagten Ehegatten 2 Mio. Euro)
im Rahmen des Sonderausgabenabzugs geltend machen. Dieser Betrag kann
steuerlich auf bis zu 10 Jahre verteilt werden.
Letztwillige Verfügung: Sie
können Ihre Zuwendung an die Bürgerstiftung Schwabhausen in der
Stiftergemeinschaft der Sparkasse Dachau in einer letztwilligen
Verfügung (Testament/Erbvertrag) festlegen. Hierfür wird empfohlen,
einen juristischen Berater hinzuzuziehen. Ein Stiftungsbeirat wacht
dauerhaft darüber, dass die Erträge satzungsgemäß verwendet werden.
Die Zuwendung an die Stiftung ist vollständig von der Erbschaftsteuer
befreit.
Zustiftung durch Erben: Zustiftung
geerbten Vermögens durch die Erben. Die Einbringung der
Vermögensgegenstände innerhalb von 24 Monaten nach dem Todesfall
führt zum rückwirkenden Erlöschen der angefallenen Erbschaftsteuer.
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Die Bürgerstiftung Schwabhausen
braucht Ihre Unterstützung
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| Wenn auch Sie sich als Stifter oder
Stifterin für die "Bürgerstiftung Schwabhausen" engagieren
möchten, wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Schwabhausen oder an die
Stiftungsexperten der Sparkasse Dachau, die ausführliches
Informationsmaterial für Sie bereithalten. Selbstverständlich nimmt die
"Bürgerstiftung Schwabhausen" nicht nur Zustiftungen, sonder auch
Spenden entgegen. Stiftungszuwendungen können steuerlich geltend gemacht
werden. Ab einem Betrag von 200.-- Euro erhöht Ihre Zuwendung das
Stiftungsvermögen, soweit sie nicht als Spende gekennzeichnet wurde.
Spenden sind in jeder Höhe möglich.
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Bankverbindung der Stiftergemeinschaft
bei der Sparkasse Dachau:
Konto-Nr. 280 191 982, BLZ 700 515 40,
Verwendungszweck: Bürgerstiftung Schwabhausen
(bitte ab 200,-- Euro angeben, ob Spende oder Zustiftung)
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| Kontaktmöglichkeiten
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Gemeinde Schwabhausen
Münchener Straße 12
85247 Schwabhausen
www.schwabhausen.de
Josef Baumgartner, Tel. 08138 932510
josef.baumgartner@schwabhausen.de
Franz Lamm, Tel. 08138 932523
franz.lamm@schwabhausen.de
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Sparkasse Dachau
Geschäftsstelle Schwabhausen
Michael Kiemer, Tel. 08138 9330960
michael.kiemer@sparkasse-dachau.de
www.sparkasse-dachau.de
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Flyer
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