Vermögen stiften
bedeutet Zukunft gestalten

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, 
sehr geehrte Damen und Herren,

schon immer identifizieren sich die Bürgerinnen und Bürger sehr stark mit ihrer Heimatgemeinde. Der Zusammenhalt in der Bevölkerung und das ehrenamtliche Engagement haben seit jeher einen sehr hohen Stellenwert. "Einen Vorteil im Leben hat, wer da anpackt wo die anderen erst einmal reden!" Dieses Zitat trifft für das Bürgerinteresse in der Gemeinde Schwabhausen an den Mitmenschen voll zu und es wird bei uns in der Bevölkerung seit Jahrzehnten aktiv gelebt. Eine lebens- und liebenswerte Gemeinde können wir auch in Zukunft nur gemeinsam gestalten. Die Gemeinde Schwabhausen und die Sparkasse Dachau haben mit ihren Zuwendungen von jeweils 50.000 Euro den finanziellen Grundstein der Bürgerstiftung Schwabhausen gelegt. Die Bürgerstiftung kann gezielt und nachhaltig gemeinnützige sowie soziale Projekte vor Ort unterstützen. 

Auch Sie können Stifterin oder Stifter werden, hierzu ist kein großes Vermögen nötig. Setzen Sie den nächsten Stein und bauen auch Sie aktiv mit an der Zukunft unserer schönen und inaktiven Gemeinde Schwabhausen. Wer stiftet, denkt voraus. Wer stiftet, handelt zukunftsorientiert für die nachfolgenden Generationen. Wer stiftet, engagiert sich für "seine" Gemeinde und "seine" Mitbürgerinnen und Mitbürger. 

Gestalten Sie mit Ihrer Zustiftung die Zukunft der Gemeinde Schwabhausen.

In herzlicher Verbundenheit
Ihr

Josef Baumgartner
Erster Bürgermeister


In der Heimat wirken

 

Die „Bürgerstiftung Schwabhausen“ ist u. a. auf folgenden Gebieten zum Wohle der Bevölkerung der Gemeinde Schwabhausen tätig:

  • Jugend- und Altenhilfe

  • Kultur, Kunst, Denkmalpflege und Denkmalschutz

  • Bildung und Ausbildung

  • Naturschutz und Landschaftspflege

  • Wohlfahrtswesen

  • Rettung aus Lebensgefahr und Feuerschutz

  • Sport

  • Heimatpflege und Heimatkunde

  • Internationale Gesinnung, Völkerverständigung und
    Städtepartnerschaften

  • Mildtätigkeit

Über die jährliche Verwendung der Erträge aus dem Stiftungskapital entscheidet der Stiftungsbeirat, der sich aus der Bürgerschaft der Gemeinde Schwabhausen zusammensetzt. Alle Mitglieder des Stiftungsbeirats werden jeweils für vier Jahre durch den Gemeinderat berufen. Anträge und Vorschläge kann jede/r Bürger/in einbringen. Die zu unterstützenden Projekte werden von dem Stiftungsbeirat ausgewählt.


Gute Gründe für die
Bürgerstiftung Schwabhausen

  • Ich kann dauerhaft Projekte in der Gemeinde Schwabhausen zur Förderung des Gemeinwohls unterstützen.
  • Ich kann mit einer Zustiftung ein persönliches Zeichen setzen - für mich selbst, für meinen Lebenspartner, für die Gemeinde Schwabhausen.
  • Ich kann etwas von dem weitergeben, was ich selbst im Leben erhalten habe und übernehme gesellschaftliche Verantwortung.
  • Ich kann meine Zuwendungen an die Stiftung steuerlich geltend machen.
  • Ich kann anonym oder öffentlich stiften und damit etwas ewig Wirkendes schaffen.


Zuwendungsmöglichkeiten
und steuerliche Vorteile

Spenden: Spenden werden unmittelbar für die Zweckverwirklichung der Stiftung verwendet. Bis zu 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte sind als Sonderausgaben jährlich abzugsfähig.

Zustiftungen zu Lebzeiten: Ihre Zustiftung erhöht das Stiftungsvermögen. Aus den Erträgen der Vermögensanlage werden die Stiftungszwecke dauerhaft verfolgt. Der oben beschriebene Sonderausgabenabzug steht Ihnen auch bei Zustiftungen offen. Zusätzlich können Sie als Stifter/Stifterin weitere Beträge in Höhe von 1 Mio. Euro (bei gemeinsam veranlagten Ehegatten 2 Mio. Euro) im Rahmen des Sonderausgabenabzugs geltend machen. Dieser Betrag kann steuerlich auf bis zu 10 Jahre verteilt werden.

Letztwillige Verfügung: Sie können Ihre Zuwendung an die Bürgerstiftung Schwabhausen in der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Dachau in einer letztwilligen Verfügung (Testament/Erbvertrag) festlegen. Hierfür wird empfohlen, einen juristischen Berater hinzuzuziehen. Ein Stiftungsbeirat wacht dauerhaft darüber, dass die Erträge satzungsgemäß verwendet werden. Die Zuwendung an die Stiftung ist vollständig von der Erbschaftsteuer befreit.

Zustiftung durch Erben: Zustiftung geerbten Vermögens durch die Erben. Die Einbringung der Vermögensgegenstände innerhalb von 24 Monaten nach dem Todesfall führt zum rückwirkenden Erlöschen der angefallenen Erbschaftsteuer.

 


Die Bürgerstiftung Schwabhausen
braucht Ihre Unterstützung

 
Wenn auch Sie sich als Stifter oder Stifterin für die "Bürgerstiftung Schwabhausen" engagieren möchten, wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Schwabhausen oder an die Stiftungsexperten der Sparkasse Dachau, die ausführliches Informationsmaterial für Sie bereithalten. Selbstverständlich nimmt die "Bürgerstiftung Schwabhausen" nicht nur Zustiftungen, sonder auch Spenden entgegen. Stiftungszuwendungen können steuerlich geltend gemacht werden. Ab einem Betrag von 200.-- Euro erhöht Ihre Zuwendung das Stiftungsvermögen, soweit sie nicht als Spende gekennzeichnet wurde. Spenden sind in jeder Höhe möglich.
 
Bankverbindung der Stiftergemeinschaft bei der Sparkasse Dachau:
Konto-Nr. 280 191 982, BLZ 700 515 40,
Verwendungszweck: Bürgerstiftung Schwabhausen
(bitte ab 200,-- Euro angeben, ob Spende oder Zustiftung)
 
Kontaktmöglichkeiten
Gemeinde Schwabhausen
Münchener Straße 12
85247 Schwabhausen
www.schwabhausen.de
Josef Baumgartner, Tel. 08138 932510
josef.baumgartner@schwabhausen.de

Franz Lamm, Tel. 08138 932523
franz.lamm@schwabhausen.de
Sparkasse Dachau
Geschäftsstelle Schwabhausen
Michael Kiemer, Tel. 08138 9330960
michael.kiemer@sparkasse-dachau.de
www.sparkasse-dachau.de
 

Flyer

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